AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für die Nutzung der Waschkarte/des Kundenkontos

  1. Die AutoWellness Egelsbach Kundenkarte (Waschkarte) bleibt in jedem Fall Eigentum der Firma AutoHirch GmbH & Co. KG, nachstehend Firma genannt, oder deren Rechtsnachfolger.
  2. Für Schäden, die aus Missbrauch oder Verlust der Waschkarte oder Fahrlässigkeit des Kartenbenutzers entstehen, haftet ausschließlich der Karteninhaber. Die Karte ist nicht übertragbar. Die Firma behält sich vor die Karte bei Verdacht auf Missbrauch zu sperren.
  3. Eine Barauszahlung des Guthabens ist nicht möglich.
  4. Die kostenlose Geburtstagswäsche kann nur am Tag des angegebenen Datums, sowie einen Kalendertage davor und danach innerhalb unserer Öffnungszeiten eingelöst werden. Es ist keine Barauszahlung möglich. Für die Gewährung dieser Freiwäsche müssen innerhalb der vergangenen 365 Tage mindestens zwei Wäschen über die Kundenkarte gekauft worden sein. Ein Guthaben in Höhe des Waschprogrammpreises muss auf der Karte vorhanden sein.
  5. Wird die Kundenkarte 24 Monate nicht benutzt oder weist kein Guthaben auf, wird diese aus dem System gelöscht. Eventuell bestehende Guthaben verfallen.
  6. Der Karteninhaber erkennt die besonderen Geschäftsbedingungen für die Ausgabe der Kundenkarte sowie die jeweils geltenden Geschäftsbedingungen an.
  7. Die Firma behält sich das Recht vor, die Bedingungen und die zugrunde liegenden Preise der Kundenkarte zu widerrufen oder zu verändern.

Flatrate

1. Umfang, Laufzeit und Ablauf der Gültigkeit
Die Flatrate gilt für die vereinbarte Laufzeit. Preisänderungen der Einzelleistungen/Flatrate während der Laufzeit der Flatrate sind vorbehalten und können jederzeit vorgenommen werden, ohne dass dieses zu Nachbelastungs- oder Erstattungsansprüchen einer bestehenden Flatrate führt. Ein Anspruch auf Verlängerung einer bestehenden Flatrate zu unveränderten Bedingungen (Preis, Laufzeit oder Umfang) besteht nicht. Die Flatrate verlängert sich automatisch, wenn sie nicht innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt wird. Die Kündigungsfrist für die Monatsflatrate ist 1 Woche zum Ende der Laufzeit, die Kündigungsfrist für die Jahresflatrate ist 1 Monat zum Ende der Laufzeit

2. Nutzung, Leistungsumfang und Öffnungszeiten
Die Flatrate kann nur während der ausgewiesenen Öffnungszeiten in Anspruch genommen werden. Bei schlechter Witterung, technischen Störungen oder Umbauten, wegen behördlicher Auflagen oder höherer Gewalt kann der Betreib eingeschränkt oder geschlossen sein, ohne dass dies zu einem Entschädigungsanspruch führt. Es besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung, auch wenn der gebuchte Leistungsumfang nicht erbracht werden konnte.

3.Kennzeichen
Die Flatrate gilt ausschließlich für das Fahrzeug mit dem angegebenen amtlichen Kennzeichen

4. Rückerstattung und Umschreibung
Eine Rückerstattung von einer gültigen Flatrate ist ausgeschlossen.

Die Umschreibung einer aktiven Flatrate ist ausgeschlossen. Wurde das Fahrzeug verkauft/verschrottet und ein neues Fahrzeug gekauft kann eine Umschreibung aus Kulanzgründen beantragt werden. Zur Umschreibung ist ein Nachweis über den Verkauf/die Verschrottung und ein Nachweis über die Anschaffung des neuen Fahrzeugs vorzulegen. Ein Anspruch auf Umschreibung entsteht hierzu nicht.

5. Manipulation, Ausschluss und Kündigung
Jegliche Manipulation zum Fahrzeug und/oder dem hinterlegten KFZ-Kennzeichen führt zur SOFORTIGEN UND ENTSCHÄDIGUNGSLOSEN Sperrung. Die Flatrate gilt nicht für Taxibetriebe, Mietwagen, CarSharing und ähnliche Betriebe der gewerblichen Personenbeförderung sowie für alle Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen. Sollte sich während der Laufzeit herausstellen, dass das Fahrzeug dennoch in einer solchen Form genutzt wird, so führt auch dies zur SOFORTIGEN UND ENTSCHÄDIGUNGSLOSEN SPERRUNG DER FLATRATE sowie der Nachbelastung der in Anspruch genommen Waschen zu den bekannten Einzelpreisen. Bei Verstößen oder Missachtung von Anweisungen unseres Personals behalten wir uns eine vorzeitige Kündigung gegen Erstattung des zeitanteiligen Restwertes der Flatrate vor.

6. Übermäßige Nutzung / FAIR USE POLICY
Bei einer unangemessen intensiven Nutzung der Flatrate wird der Vertrag nicht verlängert (FAIR USE POLICY). Als Verstoß gegen die FAIR USE POLICY gilt eine Obergrenze von 3 Wäschen pro Woche.